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Vom Heldentum im Flutjahre 1825


Am 5.3.1825 erstattet das Gräfengericht Freiburg an die Landdrostei in Stade den Bericht: "Nach dem, was wir eingezogenen, glaubhaften Erkundigungen nach bis jetzt in Erfahrung gebracht haben, verdienen nachstehende Personen eine rühmliche Erwähnung wegen der bei Gelegenheit der Ueberschwemmung am 4. Februar 1825 im hiesigen Gerichte bewiesenen unerschrockenen Tätigkeit und uneigennützigen Menschenfreundlichkeit: 1. Der Schmied Hinrich Behrens und dessen etwa 20jähriger Sohn zur Hohenlucht haben sich ein großes Verdienst dadurch erworben, daß sie in der verhängnisvollen Nacht vom 3. auf den 4. Februar und Tags darauf mit eigener Gefahr 28 Menschen (später werden über 42 veranschlagt) dem Wassertode entrissen und aufgenommen haben."

Alte Schmiede

Ein Bericht der Landdrostei vom 31.5.1827 an das Ministerium nebst Gesuch des Sohnes vom Schmied Behrens geben weitere interessante Einzelheiten zum ersten Falle. Es heißt da: "Dem Schmied Hinrich Behrens zu Hohenlucht, Gerichts Freiburg, ist wegen seines Benehmens bei der Wassergefahr vom 4.2.1825 hochbekanntlich eine Ehrenmedaille verliehen worden. Es kam vor einiger Zeit zur Anzeige, daß derselbe diese Medaille an seinen Sohn Johann Diedrich Behrens abgetreten habe und selbige von Letzterem öffentlich getragen werde; wodurch wir veranlaßt wurden, dem Inhaber derselben sie wieder zustellen und ihm bedeuten zu lassen, daß es ihm nicht gestattet sei, sich des ihm verliehenen persönlichen Ehrenzeichens auf diese Weise zu entäußern. Jetzt hat der genannte Johann Diedrich Behrens in der abschriftlich angeschlossenen Vorstellung um die Erlaubnis, jene Medaille statt seines Vaters tragen zu dürfen, gebeten und sich auf seine Teilnahme an den Unternehmungen berufen, welche seinem Vater die fragliche Auszeichnung verschafft haben. Da die hiesigen Alten sowie dasjenige, was uns sonst über das Benehmen des Supplicanten ausdrücklich provociert, über den vorliegenden Antrag noch erst einzuziehen. -- Unseres ehrerbietigen Dafürhaltens dürfte dem Gesuche unbedenklich zu willfahren sein, da die ruhmvollen Anstrengungen, wofür dem Schmied Behrens die Ehrenmedaille verliehen worden, wenn sie gleich unter seiner Leitung und persönlichen Mitwirkung stattgefunden haben, ihren glücklichen Erfolg nur durch die vereinte Tätigkeit aller Teilnehmer an den von ihm geleiteten Unternehmungen erreichen konnten und bei der bloß zu Gunsten des Vaters bewilligten Auszeichnung unstreitig zunächst nur auf den Umstand Rücksicht genommen sein wird, daß er an der Spitze der Unternehmungen gestanden, weshalb denn auch jene Auszeichnung von den Söhnen des Supplicanten nicht ohne Grund als eine Anerkennung derjenigen Verdienste betrachtet werden dürfte, welche die ganze Familie unter der Leitung ihres Oberhauptes in der Zeit der Gefahr sich erworben hat. Wir verstellen hiernach das Weitere zu höherem Ermessen ehrerbietigst."



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Die an die Königl. Landdrostei zu Stade seitens des Johann Diedrich Behrens gerichtete Vorstellung lautete folgendermaßen: "Zur Zeit der Überschwemmung der hiesigen Marschdistricte in und nach der Nacht vom 3. zum 4. Februar 1825 sprach der allgemeine Notstand jedes mitleidige Herz um tätige Hülfe und Rettung an. Die Wohnung meines Vaters ist glücklicherwiese so hoch gelegen, daß sie vom Wasser fast ganz verschont blieb, wenigstens nicht stark dadurch gefährdet wurde. Dieser zufällige Umstand, da wir nicht auf unsere eigene Lebensrettung bedacht zu sein veranlaßt waren, und da wir zugleich einen sicheren Standpunkt für die Geretteten und die geborgene Habe dieser Unglücklichen hatten, bewog uns umsomehr zu der tätigen Hülfeleistung, wozu wir uns unwiderstehlich hingezogen fühlten. Es ist bekannt, daß wir mit Hinansetzung eigener Lebensgefahr über 42 Menschen mit einem zerbrechlichen kleinen Kahne der drohenden Todesgefahr entrissen und ihnen in meines Vaters Behausung Obdach, trockene Kleidung und Nahrung verschafften. Mein Vater behielt die Geretteten bis dahin, daß die Gewässer sich verlaufen, bei sich; ein Mehreres gestatteten seine nur mittelmäßigen Vermögensumstände nicht. Es steht nicht zu leugnen, daß mein Vater sich zum öfteren trotz seines hohen Alters in Gefahr begab; wie die augenblickliche Not am größten war, achtete er sein Alter nicht; rastlos und unermüdet arbeitete er Tag und Nacht mit, um den Bedrängten schleunige Hilfe zu leisten und spornte uns jungen Leute, besonders mich, durch seine Unerschrockenheit, Unermüdlichkeit und Aufmunterung noch zu größerer und regerer Tätigkeit zum edlen Werke an. Dadurch, daß er die Hülfsbedürftigen in seinem Hause aufnahm, ihnen wochenlang Speise und Trank reichte, hat er sich unstreitig ein größeres Verdienst erworben denn ich, und ist es keineswegs meine Intention, durch diese Vorstellung meines Vaters Verdienste zu schmälern; zu meiner jetzigen Bitte bin ich vielmehr durch meinen Vater veranlaßt. Meines Vaters Verdienste sind bekanntlich auch von höheren Behörden anerkannt und ist ihm als eine Auszeichnung von Sr. königl. Majestät die silberne Ehren-Medaille huldreichst erteilt. -- Ohne mich des gerade rühmen zu wollen, kann ich dreist behaupten, daß ich bei der Überschwemmung nicht minder tätig gewesen bin. Ich war der stete, unverdrossene Gefährte meines Vaters bei den gefahrvollen Unternehmungen, keine Mühe, Anstrengung und eigene Gefahr wurde von mir geachtet, wenn es darauf ankam, ein Menschenleben zu retten. Meiner Gewandtheit und Tätigkeit, meiner Unerschrockenheit und meinem Mute gelang mehrenteils unsere eigene und die Rettung derjenigen, welchen wir in dem schwankenden Fahrzeuge zu Hülfe eilten. Das Alter erlaubte meinem Vater nicht die Anstrengung und Tätigkeit, welche mir als jungem, kraftvollem Manne zu Gebote stand. Bei seinem hohen Alter würde ihm schwerlich die Rettung e i n e s Menschen, während wir vereinigt deren 42 aus dem Umsturz nahen Wohnungen holten, gelungen sein. Während er mit steter Hand den leichten Nachen gegen den Wellenschlag zu leiten bemüht war, ruderte ich mit aller Kraftanstrengung jeder Strömung und Brandung, woraus uns nur der kräftigste Ruderschlag hervorziehen konnte, entgegen; ein verfehlter Ruderschlag oder eine unrechte Wendung des Bootes, und wir waren beide ein Raub der Wellen. -- Nicht allein hierbei war ich tätig, sondern auch nachher, wie keine Gefahr mehr vom Wasser zu befürchten war, sondern wie es darauf ankam, den Notleidenden in den niedrigen Gegenden Victualien zu überbringen, um sie gegen den Hungertod zu sichern, habe ich mich ganz dem Notstande gewidmet. -- Der Local-Hilfsverein zu Neuhaus wird mir bezeugen können, daß ich länger denn drei Wochen lang mein kleines Fahrzeug Tag für Tag mit den gelieferten Victualien befrachtet und solche unter die Bewohner der Moorgegenden verteilt habe. -- Mein Vater ist ein alter Mann und hat, da ihm seine schwache Leibeskonstitution dieses nicht erlaubt, wenig Gelegenheit, sich mit der ihm erteilten Ehrenmedaille dem Publico zu zeigen. -- Da wir dennoch gern der Welt zeigen möchten, welche öffentliche Auszeichnung uns von unserm allergnädigsten König ob unseres Wohlverhaltens zur Zeit der Not geworden ist, so ist es meines Vaters und mein sehnlichster Wunsch, daß mir als dem ältesten Sohne, da mir jeder rechtliche Nachbar und selbst meine Obrigkeit nicht das Zeugnis, daß ich mich bei Rettung der Notleidenden nicht minder tätig bezeigt habe als mein Vater, und daß mithin eine solche Auszeichnung keinem Unwürdigen erteilt werde, wird versagen können, hochgeneigtest erlaubt werde, die meinem Vater erteilte Ehrenmedaille zu tragen . . . .Johann Diedrich Behrens."

Am 18.6.1827 erteilte das Cabinets-Ministerium in Hannover einen ablehnenden Bescheid, die Ehrenmedaille könne auf keinen anderen transferiert werden.

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Der Name Oederquart, seine Bedeutung und urkundliche Vielgestaltigkeit

Auf die erste Zeit der Wurtensiedlungen weist schon versteckt der Ortsname Oederquart hin, der eine Entstellung der alten Schreibweise Oderichwart oder Oderikwordt darstellt. Ein gewisser Oderich oder Oderik wird sich hier vor Jahrtausenden wohl auf einer sandbankartigen Insel die erste Wurt errichtet haben. Vielleicht sieht man sie noch in dem Hügel bei Oerichsheil. Als die urkundliche Schreibweise auftaucht, wechselt sie vielgestaltig: 1331 Oderkort, Oderquerd, 1346 Oderkart, 1347 Oderquart, 1357 Oderquart, 1420 Oderquat, 1448 Odernkwurdt, 1459 Oderkwart (an der alten Kirchenglocke), 1500 Oderckwurdt, 1507 Oderiquardt und Oderkwurdt, 1555 Orquark, 1566 Orquardt, 1581 Oderquart, 1584, 1586, 1612, 1618, 1620 entweder Oderquart, Oderquardt oder Oderquartt. Auf Melchior Lorichs "sehr spezieller Charte des Elbstroms" von 1568 wird der Ort Orckwardt genannt. Nördlich dicht dabei ist ein schloßartiges Gebäude dargestellt mit der Bezeichnung Ohrborg, welches ohne Zweifel das jetzige Gut Oerichsheil bedeuten soll. Heinrich Otto von der Decken, gestorben 1681, bemerkt, sein Wohnsitz habe seinen Namen von Oderichswart oder Oderichswert und wurde von Alters her, auch jetzo Odrichsheil oder Oedrichsheil genannt.
Da der eigentliche Ort Oederquart zur Klinter Bauernschaft gehört, ist wohl die Vermutung nicht von der Hand zu weisen, daß die dortigen ersten Siedlungen noch älter sein dürften. Der Name Klinten besagt soviel wie Abhang, Abfall des Landes, Senkung nach einer Tiefe, vielleicht zum sogen. Seegebiet zur Sietwende. Auf Lorichs Karte findet man eine mit Bäumen geschmückte Haufensiedlung als Ohrdorp angegeben, doch ist mir dieser Name sonst nirgends begegnet; vielleicht ist Klinten gemeint. Die Schreibweise der Ortschaften ist erst ab 1777 durch die statistisch-topographische Sammlung des Ofterholzer Oberamtmanns Scharf so ziemlich geregelt worden.

aus der
Oederquarter Gemeinde Chronik

verfaßt von Hermann Poppe, 1955